Informationen zur An- und Ummeldung
Zum 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, womit erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht wurde. Eine wichtige neue Regelung ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei Einzug oder ggf. auch bei Auszug aus einer Wohnung nach § 19 BMG. Diese wurde eingeführt, um Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Wer eine neue Wohnung bezieht hat sich innerhalb von …