Verwaltungswegweiser

Verwaltungswegweiser

Möglichst rasch zum Ziel

Entdecken Sie unsere Verwaltung und den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Schnell und mit möglichst wenig Aufwand. Unser Verwaltungswegweiser zeigt Ihnen mit wenigen Klicks die Zuständigkeiten. 

Alternativ können Sie auch unser Serviceportal Grabow nutzen. Dort werden Ihnen für unterschiedliche Anliegen und Verfahren bereits existierende Online-Lösungen angeboten.

Haus- oder Postanschrift

Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr (ausschließlich mit Terminvergabe)

Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18.00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr
(nur Meldestelle und Kasse)

Sie finden uns

Haus 1: Rathaus
Büro der Bürgermeisterin
Haus 2:

Nebengebäude Rathaus
Bauamt

Haus 3:

Nebengebäude Canalstraße
Bauamt

Haus 4 Marktstraße 9
Ordnungsamt, Meldestelle
Abteilung Finanzen, Kasse, Steuern

Formulare
allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Anmeldung Babyschwimmen

Anmeldung Einschulung

Anmeldung Schulanfänger Grundschule Grabow

Antrag auf Ratenzahlung/ Stundung

Antrag auf Zahlung des Geburtenzuschusses für Neugeborene gem. Richtlinie der Gemeinde Gorlosen in der jeweils gültigen Fassung

Antrag zur Ausgabe von Begrüßungsgutscheinen gem. der Richtlinie zur Ausgabe von Begrüßungsgutscheinen für Neugeborene der Stadt Grabow

Antrag zur Zahlung eines Baukindergeldes gem. der Richtlinie zur Zahlung eines Baukindergeldes für Neugeborene der Stadt Grabow

Archivordnung mit Benutzungsantrag der Stadt Grabow

Hundesteueranmeldung

Kindergarten

Richtlinie (sowie Antrag) der Stadt Grabow zur Förderung der kulturellen und sportlichen Arbeit von Vereinen und Verbände, für die Kinder- und Jugendarbeit und Einzelprojekte

Richtlinie (sowie Antrag) der Gemeinde Eldena zur Förderung der kulturellen und sportlichen Arbeit von Vereinen und Verbände, für die Kinder- und Jugendarbeit und Einzelprojekte

Wohngeld

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG